ELTERNRAT

Montessori-Kinderhaus

Wer ist Mitglied des Elternrates?
Biene

Nadin Koll

Gruppe 1

Seesterngruppe

Ariane Rossow

Gruppe 5

Seepferdchengruppe

Robert Ehlers

Gruppe 6

Hasengruppe

Fatima Ibragimova

Gruppe 7

Igelgruppe

Kathrin Olsson

Gruppe 8

Schwalbengruppe

Kathrin Münch

Gruppe 9

Entchengruppe

Khaula Shtewi

Gruppe 10

Regenbogenfische

Catharina Kasperczak
& Kathrin Olsson

Gruppe 13

Delfingruppe

Mandy Gundlach
Dani Riebe

Gruppe 14

Entchengruppe

Anne Förster
Annika Quast

Leuchtturmgruppe

Krabbengruppe

Christin-Charlott Axmann

Krabbengruppe

Leuchtturmgruppe

Marco Dahlke
& Viviane Krutschke

Leuchtturmgruppe

Welche Aufgaben hat der Elternrat?

Bindeglied zwischen Erziehern, Träger und Eltern

Kontakte zwischen den Eltern herstellen

Anregungen und Ideen einbringen

Organisation und die tatkräftige Unterstützung bei Festen und Feiern

selbst Aktivitäten und Veranstaltungen organisieren

die Eltern zum Miteinander motivieren

Auf welcher Grundlage arbeitet der Elternrat?

Der Elternrat arbeitet auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) Dort heißt es in der Lesefassung vom 16. Juli 2013:

 § 8 Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
(3) Die von den Elternversammlungen gewählten Personen zur Vertretung der Gruppen bilden den Elternrat der Kindertageseinrichtung. Die Anzahl der Mitglieder des Elternrates soll 15 nicht überschreiten. In Einrichtungen mit nur einer Gruppe bildet die Elternversammlung den Elternrat. Der Elternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, dem ein vorsitzendes Mitglied und zwei weitere Mitglieder angehören.

(4) Der Elternrat soll in wesentlichen Angelegenheiten der Kindertageseinrichtung mitwirken, insbesondere bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption, der regelmäßigen Öffnungszeiten und der Essenversorgung der Kinder. Darüber hinaus kann er unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften Auskunft verlangen über die zweckentsprechende Verwendung der erstatteten Kostenanteile und der Beiträge der Eltern sowie über die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der Kindertageseinrichtung. Vertreter des Elternrates können an den Verhandlungen über die Leistung, das Entgelt und die Qualitätsentwicklung nach § 16 beratend teilnehmen. Dabei sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Trägers der Kindertageseinrichtung zu wahren. Er wirkt darauf hin, dass die Mitwirkungsrechte der Kinder nach § 7 beachtet werden.

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