ELTERNRAT

Montessori-Kinderhaus

Wer ist Mitglied des Elternrates?
Biene

Nadin Koll

Gruppe 1&2

Seestern

Anne Förster

Gruppe 5

Seepferdchen

Robert Ehlers

Gruppe 6

Hase

Fatima Ibragimova

Gruppe 7

Igel

Kathrin Olsson

Gruppe 8

Schwalbe

Kathrin Münch

Gruppe 9

Regenbogenfisch

Catharina Kasperczak

Gruppe 13

Delfin

Mandy Gundlach

Gruppe 14

Leuchtturm

Rebecca Freese

Gruppe 14

Welche Aufgaben hat der Elternrat?

Bindeglied zwischen Erziehern, Träger und Eltern

Kontakte zwischen den Eltern herstellen

Anregungen und Ideen einbringen

Organisation und die tatkräftige Unterstützung bei Festen und Feiern

selbst Aktivitäten und Veranstaltungen organisieren

die Eltern zum Miteinander motivieren

Auf welcher Grundlage arbeitet der Elternrat?

Der Elternrat arbeitet auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) Dort heißt es in der Lesefassung vom 16. Juli 2013:

 § 8 Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
(3) Die von den Elternversammlungen gewählten Personen zur Vertretung der Gruppen bilden den Elternrat der Kindertageseinrichtung. Die Anzahl der Mitglieder des Elternrates soll 15 nicht überschreiten. In Einrichtungen mit nur einer Gruppe bildet die Elternversammlung den Elternrat. Der Elternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, dem ein vorsitzendes Mitglied und zwei weitere Mitglieder angehören.

(4) Der Elternrat soll in wesentlichen Angelegenheiten der Kindertageseinrichtung mitwirken, insbesondere bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption, der regelmäßigen Öffnungszeiten und der Essenversorgung der Kinder. Darüber hinaus kann er unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften Auskunft verlangen über die zweckentsprechende Verwendung der erstatteten Kostenanteile und der Beiträge der Eltern sowie über die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der Kindertageseinrichtung. Vertreter des Elternrates können an den Verhandlungen über die Leistung, das Entgelt und die Qualitätsentwicklung nach § 16 beratend teilnehmen. Dabei sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Trägers der Kindertageseinrichtung zu wahren. Er wirkt darauf hin, dass die Mitwirkungsrechte der Kinder nach § 7 beachtet werden.

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